Familienverband Bernbeck - Satzung (1876)
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Statuten der Familie Bernbeck
I. Mitgliedschaft.
§ l. Die Familie Bernbeck, bestehend aus allen Nachkommen des Stammes Bernbeck – Wirberg, sowie deren Ehegatten und Verlobten, constituirt sich behufs Förderung wechselseitigen lebhaften Verkehrs und Mehrung und Erhaltung allseitigen gesunden Familiensinnes zu einem allgemeinen Familientag.
Zusatz: Als zur Familie Bernbeck gehörig werden angesehen: die nicht schon durch Bande des Bluts mit dieser verbundenen Nachkommen der Familie Th. Strack – Londorf.
II. Institutionen der Familie.
§ 2. Zur Erreichung des ausgesprochenen Zweckes dienen vorzugsweise der Familientag, und das »Correspondenzblatt der Familie Bernbeck.«
§ 3. Das Correspondenzblatt, redigirt und herausgegeben von einem hiermit betrauten Vetter, dient vornehmlich zu Mitteilungen interessanter Ereignisse in dem Leben der Familienglieder und zur Aufname von Aufsätzen über Altes und Neues aus der Familie. Es ist zugleich das officielle Organ des Familientags, des Familienrats und des Kassiers. Mitteilungen Einzelner an Einzelne sind ausgeschlossen. Wegen des Inhalts hat sich eventuell der Redacteur vor dem Familientage zu verantworten.
§ 4. Der jeweilige Familientag beschliesst über Zeit und Ort des folgenden.
§ 5. Mit Sitz und Stimme nehmen Teil an den Verhandlungen die im § l erwänten Glieder der Familie vom vollendeten 18. Lebensjare an. Bei der Abstimmung entscheidet in gewönlichen Fällen absolute, bei der Wal der Beamten und unständigen Mitglieder des Familienrates relative Stimmenmehrheit. Letztere werden mittelst Stimmzettel gewält.
§ 6. Als Gäste können auf dem Familientage Verschwägerte eingefürt werden. Dieselben dürfen, sofern nicht für gewisse Fälle auf der Vorversammlung eine Ausname beschlossen wird, den Verhandlungen beiwonen, werden sich indessen an den Debatten und Abstimmungen nicht beteiligen.
§ 7. Die Tagesordnung wird, soweit sich nicht durch Gewonheit feste Regeln bilden, in der jedesmal am Abend des vorhergehenden Tages abzuhaltenden Versammlung festgesetzt. Die Hauptversammlung hat insbesondere:
a. über Anträge von allgemeinem Interesse zu beschliessen:
b. die Mitglieder des Familienrates, sowie den Redacteur und Kassier zu wälen;
c. die Berichte dieser Beamten entgegenzunehmen ;
d. Zeit und Ort des nächsten Familientages zu bestimmen. [§ 4]
§ 8. Zu den Obliegenheiten des Redacteurs gehört auch die Aufstellung, resp. Ergänzung eines Stammbaumes der Familie Bernbeck.
§ 9. »Senior« der Familie ist der jeweilige an Jaren älteste männliche Nachkomme des Stammes Bernbeck-Wirberg.
§ 10. Einem ständigen Familienrat ist die Vertretung der Familie übertragen. Die Beschlüsse desselben müssen, wenn sie dauernde Giltigkeit haben sollen, dem nächsten Familientage zur Genehmigung vorgelegt werden. Zum Familienrat gehören:
a. der Senior der Familie;
b. je ein vom Familientag erwälter Vertreter der Stämme Wahl – Queckborn, G. Strack I – Londorf, Bernbeck – Langd, G. Strack II – Londorf, Bernbeck – Lehrbach, Bichmann – Lich, Scriba – Leihgestern, Th. Strack – Londorf.
Wälbar ist jedes Familienglied des betreffenden Stammes vom zurückgelegten 25. Lebensjare an.
§ 11. Zur Bestreitung der durch Vorbereitung des Familientages, Aufstellung des Stammbaumes etc. entstehenden Kosten zalt jedes stimmberechtigte Mitglied der Familie alljärlich einen nach Anhörung des Familienrats vom Kassier festzusetzenden Beitrag zur Familienkasse. Ausserdem hat jeder Abonnent des Correspondenzblattes pro Exemplar 2 Mark järlich zum Voraus an den Kassier zu entrichten; freiwillige Beiträge werden dankbar aufgenommen. Üeber geeignete Verwendung etwaiger Ueberschüsse soll auf einem späteren Familientag Beschluss gefasst werden.
§ 12. Alle Mitglieder des Familientags nehmen, insoweit nicht die vorstehenden Paragraphen Ausnamebestimmungen enthalten, in gleicher Weise Teil an den Einrichtungen der Familie.
So geschehen, Giessen am 7. Juni 1876. In fidem
W. Wahl.
Vorstehende Statuten werden hiermit veröffentlicht.
Am 20. Juni 1876.
Der Familienrat:
Christian Bernbeck, Senior der Familie.
Carl Wahl (Münzenberg),
Carl Bernbeck (Queck),
Ottilie Becker,
Carl Bernbeck (Germersheim),
Christian Strack,
Meline Bichmann,
Christian Scriba,
Friedrich Hunsinger.
Bonn, den 22. Juni 1876. In fidem
Carl Leimbach, Secretär.